Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten
1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruk-tur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Regle-ments Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.
2. Gastaufnahmevertrag und Reservation
- Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüt-tenbesitzenden Sektion.
- Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft..
- Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.
3. Vorauszahlung / Anzahlung
- Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen-wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum ver-einbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rück-zahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
- Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
4. Annullierungsbedingungen
- Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Ta-ge vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
- Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hin-terlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren. - Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach-weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätig-te Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verun-möglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernach-tung darüber zu informieren.
- Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise.
5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
- Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
o Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
o Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
o Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
6. Ausweispflicht
- Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
- Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge-genrecht gewährt.
7. Zahlung
- Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Ver-fügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
- In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichne-ten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.
8. Haftungsausschluss
- Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhält-nisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verant-wortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht.
- Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.